Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden. Diese gilt im Betriebsgebäude, unterwegs, im Home Office und insbesondere auch im Ausland. Während in Deutschland diese Fürsorgepflicht bei Einsätzen im Ausland längst etabliert und unbestritten ist, wird sie in der Schweiz noch eher zaghaft beachtet. Die JDMT-Gruppe verfügt mit seinem Kompetenzzentrum für Global Health Risk Management bei JDMT Deutschland über grosse Erfahrung in der Konzeption, Umsetzung und im Betrieb von entsprechenden Massnahmen zur Gewährleistung der Fürsorgepflicht bei Mitarbeitenden mit (temporärem) Einsatzaufenthalt im Ausland.

Die SUVA hat für die Schweiz eine Broschüre publiziert, welche als Checkliste dienen soll für Schweizer Arbeitgeber mit Auslandsentsendung von Mitarbeitenden. 34 Prüfpunkte umfasst diese Checkliste, wobei diese Prüfpunkte teils sehr technisch sind und dem Arbeitgeber viel Know-how abverlangen. JDMT unterstützt Arbeitgeber dabei, diese gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und darüber hinaus alle jene Massnahmen präventiv und reaktiv zu ergreifen, welche zweckmässig und effizient sind und das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer/in, den Angehörigen und dem Arbeitgeber stärken.