Datenschutzbestimmungen (DE)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Zuständig in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes (Aufsichtsbehörde), in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Alternativ können Sie sich auch an die Aufsichtsbehörde in dem Bundesland wenden, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
Liste der Datenschutzbeauftragten
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