AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma JDMT Medical Services AG.
Geltung der AGB
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
integrierender Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der JDMT Medical Services und ihren Kunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von JDMT Medical Services schriftlich bestätigt werden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR uber ̈ den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Angebote von JDMT Medical Services
JDMT Medical Services verkauft Ausbildungen, Dienstleistungen im Bereich der Event- und Personenbetreuung sowie medizinische Artikel auf Bestellung.
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Angaben, welche von JDMT Medical Services als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax, per E-Mail oder via Internet gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 14-30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von JDMT Medical Services. Ohne Einwilligung von JDMT Medical Services darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder im persönlichen Gespräch erklärt.
Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm JDMT Medical Services innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.
JDMT Medical Services behält sich vor, Ausbildungskurse zu stornieren, wenn eine festgelegte minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Liefertermine
JDMT Medical Services verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zubezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens JDMT Medical Services liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde
- I. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er JDMT Medical Services unverzüglich mitzuteilen.
- II. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
- III. JDMT Medical Services eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt JDMT Medical Services bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
JDMT Medical Services muss den Kunden so rasch wie möglich uber ̈ Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
Abmeldungen, Nichterscheinen
Bei Abmeldung von einer Dienstleistung (Ausbildung, Betreuungsleistungen) wird je nach Abmeldezeitpunkt folgender Unkostenbeitrag geschuldet
- bis 30 Tage vor Beginn ohne Kostenfolge
- ab 29 bis 20 Tage vor Beginn 25%
- ab 19 bis 8 Tage vor Beginn 50%
- ab 7 bis 1 Tag(e) vor Beginn 75%
- ab Beginn bzw. bei Absenz 100% der Kurskosten
Bei Abmeldungen infolge Unfall oder Krankheit wird ein pauschaler Unkostenbeitrag von CHF 50.– pro abgemeldeten(Ausbildungs)Tag geschuldet.
Umbuchungen
Umbuchungen von Leistungen sind bis 30 Tage vor Ausfuhrung ̈ kostenlos möglich. Bei Umbuchungen bis 8 Tage vor Ausführung gilt ein Unkostenbeitrags von 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, bei Umbuchungen ab 7 Tage bis zur Ausführung wird eines Unkostenbeitrags von 20% verrechnet.
Versäumte Leistungen
Versäumte Leistungen (Ausbildungen, Betreuungsleistungen) können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Offerte, resp. die Auftragsbestätigung massgebend. JDMT Medical Services liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere bleiben Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Irrtum in der Beschreibung, Abbildung und betr. Preisangabe.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz von JDMT Medical Services. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.
Gewährleistung
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Mängel, die selbst bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel), sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
Für Neu-Waren, die von einem dritten Hersteller bezogen werden, gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Diese Frist entbindet den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und eine allfällige schriftliche Mängelrüge zu erheben.
Beim Kauf von Occasions-Waren (z.B. Occasions-Geräten) beträgt die Gewährleistungsfrist gestützt auf Art. 210 Abs. 4 lit. a OR ein Jahr. Die Frist beginnt mit Ablieferung oder Übergabe der Ware. Diese Gewährleistungsfrist kann, soweit nach Gesetz möglich, im gegenseitigen Einvernehmen wegbedungen und die Wandelung und Minderung ausgeschlossen werden.
Kein Fall von Gewährleistung liegt vor, wenn ohne schriftliche Zustimmung der JDMT Medical Services Veränderungen (z.B. Reparaturen, Umbauten) am Gegenstand vorgenommen werden und der Mangel auf diese Veränderung zurückzuführen ist, das Produkt nicht bestimmungsgemäss oder unsachgemäss verwendet wird oder die vorgeschriebenen oder üblichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten nicht eingehalten werden. Überdies haftet JDMT Medical Services auch nicht für gängige Verschleisserscheinungen. Ebenfalls kein Fall von Gewährleistung liegt vor, wenn ein von JDMT Medical Services geliefertes Selbst-Einbauteil durch den Kunden in nicht fachkundiger Art und Weise eingebaut wird und dadurch Mängel am eingebauten Teil oder am Gegenstand, in welches das Teil eingebaut wurde, entstehen. In diesem Fall sind sowohl Minderung als auch Wandelung und die Übernahme von Folgeschäden ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die JDMT Medical Services nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber JDMT Medical Services, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt und sind inkl. Mehrwertsteuer. Transport- und Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen. JDMT Medical Services behält sich das Recht vor, Kunden ausschliesslich nach erfolgter Voraus- oder Anteilszahlung zu beliefern. Der dabei geltende Anteilsprozent wird von JDMT Medical Services bestimmt. Bezahlt der Kunde per Kreditkarte oder wird ihm ein Kredit eingeräumt, wird der ganze Betrag 10 Tage nach der Lieferung belastet.
Bei Verzug behält sich JDMT Medical Services das Recht vor, weitere Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis sämtliche offenen Forderungen getilgt sind. Der Lieferstopp ist dem Kunden schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Allfällige Folgen, die sich aus einem Lieferstopp ergeben, hat der Kunde selbst zu tragen. Überdies behält sich die JDMT Medical Services vor, von weiteren Auftragsverhältnissen definitiv zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die JDMT Medical Services behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
JDMT Medical Services ist berechtigt, im Verzugsfalle Mahn- und Schreibgebühren sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten zu beanspruchen. Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
JDMT Medical Services behält sich vor bei Aufträgen ausserhalb des Kanton Zurichs eine Wegzeitpauschale zu verrechnen.
Rücknahme
JDMT Medical Services akzeptiert Rücksendungen oder Umtausch ausschliesslich nach vorheriger Zustimmung und gegen eine entsprechende Umtriebsvergütung. Die Ware muss unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in Originalverpackung zurückgesendet werden. Rücksendungs- und allfällige Reparatur- oder Instandstellungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Umtauschrecht ausgenommen sind auf Kundenwunsch erstellte Spezialanfertigungen, eigens auf Bestellung des Kunden eingekaufte Nichtlagerartikel sowie geöffnetes Verbrauchsmaterial und Hygieneartikel.
Geistiges Eigentum
Das Geistige Eigentum an den im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erstellten Unterlagen, Dokumenten, Mustern und Modellen etc. entsteht und verbleibt bei JDMT Medical Services. Diese dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von JDMT Medical Services nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde erwirbt auch nach Vergütung der Kosten kein Eigentum an den vorstehend genannten Unterlagen.
Versicherung
Für alle von JDMT Medical Services erbrachten Leistungen (Ausbildung, Betreuungsleistungen) wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Eine ausreichende Versicherungsdeckung ist Sache der teilnehmenden Personen oder der auftraggebenden Organisation.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz von JDMT Medical Services. JDMT Medical Services darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchfuhrung ̈ dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.