Medikamente zeigen allerlei Wirkungen und Nebenwirkungen. Es gibt daher an dieser Stelle kein Patentrezept, was bei einer versehentlichen Überdosierung, oder Einnahme durch Kinder, unternommen werden muss.

Medikamente gehören aus mehreren Gründen nicht in einen Erste-Hilfe-Koffer:

  • Gesetzlich gesehen bedarf die Abgabe von Medikamenten einer ärtzlichen Verordnung.
  • Zum Prinzip der Betriebssanität gehört, dass im Notfall wirksam überbrückt werden kann. Dazu reichen oft einfache Massnahmen.
  • Viele Medikamente haben Nebenwirkungen, die man nicht erzielen möchte. Deshalb kann die Abgabe einer Tablette schnell zur Fehlverordnung werden.

SYMPTOMATIK

Eine unerwünschte Reaktion muss aber nicht immer im Zusammenhang mit einer Überdosierung stehen – sie kann auch Ausdruck einer Nebenwirkung, oder im schlimmsten Fall einer allergische Reaktion, sein: Atemnot, Schwellungen von Haut und Schleimhäuten, plötzlicher Hautausschlag etc.

THERAPIE

Unabhängig davon, ob es sich um eine „harmlose Nebenwirkung“ oder einen dringenden Notfall handelt, sollte der behandelnden Arzt über das Ereignis in Kenntnis gesetzt werden. Dies ist prophylaktisch wichtig, damit Medikamente mit gleichen Wirkstoffen nicht erneut verschrieben werden.