Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis mindestens 30. April 2023 verlängert. Der Fokus liegt darauf, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, weshalb vorübergehend kein Geflügel auf die Weide darf. Die Vorsichtsmassnahmen gelten für die ganze Schweiz, und die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch. Die Massnahmen betreffen sowohl Nutz- als auch Hobbyhaltungen, und der Schutz der Tiere steht im Vordergrund.

JDMT Medical Services AG hat dazu ein Hygienepaket zusammen gestellt, welches helfen wird die Hygienemassnahmen umzusetzen. Sind Sie daran interessiert? Schreiben sie uns eine Nachricht und wir nehmen umgehend mit Ihnen Kontakt auf. E-Mail an: office@jdmt.ch